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Forderungen der Anrainer

Über die Zusagen der BUWOG hinaus forden die Anrainer folgende Maßnahmen:

 1. Erhalt der Fichte !!!

Der dominierende Baum am Baugrund ist eine schattenspendende und Ruhe ausstrahlende Fichte. Sie ist angeblich „aus Sicherheitsgründen“ zur Rodung vorgesehen. Dies ist allerdings nicht einzusehen, da es unzählige haushohe und häuserüberragende Fichten in Wien gibt! (Aussage Baumsachverständiger: „Ist sie hier 60-70 Jahre alt geworden, kann sie nochmal 60-70 Jahre alt werden“)

Ein Weiterbestand der Fichte wurde von der BUWOG in Aussicht gestellt, wenn ein Konzept gegen Sturmschäden vorgelegt wird. (Es sollte unseres Erachtens möglich sein, den Wipfel bei Bruch durch technische Vorrichtungen in der Nähe des Stammes zu halten. Sichere Geröll- und Lawinenverbauungen sind möglich. Der Schutz vor den Folgen eines Wipfelbruchs kann nicht komplizierter sein.) Die Finanzierung dieses Konzeptes darf aber nicht den Anrainer „umgehängt“ werden, sondern muss durch die BUWOG erfolgen.

2.Intensive Dachbegrünung !

Die für Begrünung verfügbaren Dachflächen sind gering, weil der Großteils für Haustechnik vorgesehen ist. Esd ist bloß eine „extensive Begrünung“ (mit „Friedhofsgewächsen“) vorgesehen. Die verfügbaren 200 bis 300 Quadratmeter sind nur ein verschwindender Bruchteil der fast 2000 Quadratmeter an vernichtete Ranken und Sträuchern.
Es muss eine intensive und klimawirksame Begrünung erfolgen!

3. Die Ersatzbäume auf dem Baugrund müssen bei Anpflanzung so groß wie möglich sein!

Nur dann entfalten sie ehestmöglich positive Wirkung auf des lokale Klima. Es ist der BUWOG zumutbar, dass sie das Maximum an baumphysiologisch möglicher Größe für einen neu zu pflanzenden Baum realisiert. Ein bloß etwas größerer als laut Gesetzt vorgeschrieben ist zu wenig.

4. Täglicher Baubeginn nicht vor 7:00 früh!

Laut Wiener Baulärmgesetz darf zwischen 6:00 und 20:00 unzumutbare Lärmbelästigung durch Baulärm erfolgen (wenn nicht auch noch Nachtbauarbeit bewilligt wird).
Die BUWOG wird dringend um freiwillige Rücknahme auf 7:00 bis 20:00 ersucht!

5.Einbindung einer Anrainervertretung!

Für Vorbereitung und Umsetzung dieser Punkte wird die Einbindung von Anrainervertretern gefordert.

Zusagen der BUWOG

Der Bauträger BUWOG GmbH hat von sich aus bzw. in Einhaltung von behördlichen Auflagen folgendes zugesagt:

A, Schutz der großen Esche am Baugrund und der drei großen Ahornbäume unmittelbar hinter der Grundstücksgrenze (Reithleg. 15,       Gatterburgg. 10). Dabei geht es v.a. um das nicht-Beschädigen der Wurzeln bei Grabungsarbeiten sowie um Einhausung der     Baumstämme zu ihrem Schutz.

B, Erhalt der Begrenzungsmauer zu den Nachbargrundstücken - und damit der in manchen Abschnitten intensiven Berankung.

C, Realisierung von Ersatzbegrünungen für das entfernte Grün kulanter Weise auf Nachbargrundstücken (inklusive Finanzierung) – wenn   dies von Bewohnern vorgeschlagen und Eigentümern gewünscht wird. Dies schließt auch Klettergerüste für Pflanzen mit ein. (Dieses   Angebot ist beschränkt auf die Bauphase.)

D, Nennung der zuständigen Aufsichtspersonen in jeder Bauphase, sodass diese von Bewohnern in der Nachbarschaft, die kritische   Vorgänge bei Abriss oder Bau beobachten, sofort erreicht werden können

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